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EU beschließt vereinfachte elektronische Rechnungen.
In seiner Sitzung am 13.07.2010 hat der EU-Ministerrat die Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC endgültig beschlossen.
Der neugefasste Artikel 233 überlässt es nun den Beteiligten, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung zu gewährleisten - unabhängig davon, ob sie elektronisch oder auf Papier ausgestellt ist. Zulässig seien alle Verfahren, die den Zusammenhang zwischen einer Rechnung und der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur bzw. EDIFACT-Verfahren nennt die neue Direktive nur noch beispielhaft. Spätestens 2016 muss die Kommission darüber berichten, ob das Gesetz den bürokratischen Aufwand für Unternehmen reduzieren konnte.
Gleichzeitig räumt die neue Regelung im neuen Artikel 249 den "zuständigen Behörden" das Recht ein, auf "online zugängliche" Rechnungen zu Kontrollzwecken zuzugreifen. Dies ist auch grenzüberschreitend möglich. Eine Bestimmung des Begriffs "on-line access" enthält die Direktive nicht. Gegen diesen Passus hatte der Wirtschafts- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments vor einem Jahr protestiert, da er eine Art elektronische Durchsuchung einführe.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2012 Zeit, die neue Direktive in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesfinanzministerium arbeitet bereits an einer Änderung der Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes, die die elektronische Rechnung betreffen. Sie soll dem Bundeskabinett noch in diesem Jahr vorliegen.
Es scheint somit sicher, dass die Notwendigkeit einer qualifizierten digitalen Signatur für eine "ordnungsgemäße" elektronische Rechnung wegfällt. Bis zur endgültigen Umsetzung der vereinfachten gesetzlichen Regelung dauert es jedoch noch ein wenig. Solange sind die aktuellen rechtlichen Anforderungen (insbesondere die aus dem Umsatzsteuergesetz) zu erfüllen.
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