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03.08.2006: Die Pläne der Bundesregierung für die mittelständische Wirtschaft.
Die Bundesregierung plant weitergehende Reformen mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen von "wachstumshemmender Überregulierung" zu befreien. In verschiedenen Rechtsgebieten sollen dazu unnötige Vorschriften abgeschafft sowie gesetzliche Anforderungen reduziert werden.
- Kurzfristig soll es im Zuge dessen unter anderem zu folgenden steuerrechtlich relevanten Änderungen kommen:
- Ab 2007 soll die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von 350.000 EUR auf 500.000 EUR erhöht werden.
- Die Pflicht zur Vorsteuerberichtigung beim nachträglichen Einbau von Zubehör oder Ersatzteilen in vorhandene Wirtschaftsgüter soll deutlich weniger als bislang zum Tragen kommen.
- Der Betrag für Kleinbetragsrechnungen soll von 100 EUR auf 150 EUR angehoben werden.
Mittelfristig sind weitere Maßnahmen geplant, die in größere Reformvorhaben integriert werden sollen. Dieser Maßnahmenkatalog umfasst u. a. folgende Überlegungen:
- Die Regelungen zur Bauabzugsteuer sollen überprüft werden. Im Ergebnis könnte es zur Abschaffung kommen.
- Arbeitgeber könnten von der Pflicht zur Durchführung des "kleinen" Lohnsteuer-Jahresausgleichs für ihre Arbeitnehmer befreit werden.
- Das Formular "EÜR" (Einnahmen-Überschussrechnung) soll im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform angepasst, aber nicht abgeschafft werden.
- Die Betragsgrenze, ab der ein geringwertiges Anlagegut in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen werden muss, soll von 60 EUR auf 100 EUR angehoben werden. Der Betrag von 410 EUR zur Einstufung als geringwertiges Wirtschaftsgut soll hierbei aber nicht geändert werden.
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