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Erforderliche Angben auf Geschäftsbriefen nach Inkraftreten des EHUG am 01.01.2007.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 01.01.2007 sind Änderungen des Handels- und Gesellschaftsrechts erfolgt. So ist unter anderem in den Vorschriften zu Angaben auf Geschäftsbriefen in § 37a Handelsgesetzbuch (HGB), § 35a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und § 80 Aktiengesetz (AktG) durch die Einfügung der Worte "gleichviel welcher Form" klargestellt worden, dass die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen unabhängig von der Form der Dokumente zu machen sind. Damit sind auch in elektronisch versandten Briefen (E-Mails) die erforderlichen Angaben zu machen.

Ein im InfoCenter verfügbares Dokument gibt einen kurzen Überblick über die erforderlichen Angaben (Link).

 
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