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Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorerst gescheitert.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zugestimmt. Den Vermittlungsausschuss hat er jedoch wider Erwarten nicht angerufen. Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind auch die geplanten Änderungen zu den elektronischen Rechnungen ab 01.07.2011 enthalten. Diese werden somit vorerst nicht mehr rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft treten. Der Hauptablehnungsgrund dabei war die im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehene gemeinsame Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre.
Nach Ansicht des Finanzausschusses des Bundesrates wird dadurch die angestrebte Vereinfachung für Bürger und Verwaltung nicht erreicht.
Fraglich ist nun, zu welchem Zeitpunkt die Neuregelung bezüglich der elektronischen Rechnungen in Kraft treten wird. Dem Deutschen Bundestag steht nun die Möglichkeit offen, von sich aus den Vermittlungsausschuss anzurufen oder den Weg eines erneuten Gesetzgebungsverfahrens zu gehen. Der Bundestag verabschiedet sich von nächster Woche an bis Anfang September in die Sommerpause. Ruft der Bundestag den Vermittlungsausschuss an, so ist nach dessen Zusammenkunft eine mögliche Vierten Lesung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 erst Anfang September möglich. Die Neuregelung zu den elektronischen Rechnungen dürfte somit frühestens mit Wirkung zum 01.10.2011, ggf. erst zum 01.01.2012, eingeführt werden können.
Unternehmen, die bereits jetzt die Einführung neuer elektronischer Rechnungsformate geplant hatten, müssen dies dagegen vertagen. Allerdings besteht für den Gesetzgeber kein Zeitdruck für die Umsetzung. Die entsprechende EU-Richtlinie 2010/45/EU, in der die Änderungen zu den elektronischen Rechnungen enthalten sind, muss erst spätestens bis zum 31.12.2012 in nationales Recht umgesetzt werden.
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