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Elektronische Rechnungen und Innerbetriebliche Kontrollverfahren |
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Mit der Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sind die auch Änderungen zur elektronischen Rechnung beschlossen worden.
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben sich am 21.09.2011 im Vermittlungsausschuss hinsichtlich des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 geeinigt. Das Gesetz wurde ursprünglich bereits in 12/2010 von der Regierungskoalition mit dem Ziel der Steuervereinfachung und Entbürokratisierung auf den Weg gebracht. Das Gesetz sollte grundsätzlich zum 01.01.2012 in Kraft treten, einige Maßnahmen allerdings bereits rückwirkend in 2011 rechtswirksam werden.
Während der Bundestag das Gesetz bereits am 09.06.2011 verabschiedete, verweigerte der Bundesrat kurze Zeit später überraschend die Zustimmung zu dem Gesetz. Der eingeschaltete Vermittlungsausschuss konnte nun eine Einigung erreichen. Die Beteiligten verständigten sich darauf, die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste Einkommensteuererklärung aus dem Gesetzentwurf zu streichen, ansonsten allerdings das Gesetz unverändert zu verabschieden.
In einer gesonderten Fachinformation haben wir den aktuellen Stand der Regelungen zur elektronischen Rechnung noch einmal zusammengefasst (Link). Des Weiteren ist eine Gegenüberstellung des alten sowie des mit der Umsetzung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 gültigen Rechtsstandes verfügbar (Link).
Zudem aht das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Stellung genommen (Link).
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