|
Erneute Anpassung der MaRisk |
|
|
BaFin stellt neuen Entwurf der MaRisk vor.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt einen Entwurf für eine erneute Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Diskussion. ereits im letzten Jahr wurden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement einerumfassenden Überarbeitung unterzogen. Die nun vorgesehene Anpassung begründet die Aufsichtsbehörde u.a. mit weiteren internationalen Initiativen zur Verbesserung des Risikomanagements der Institutewie durch das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) und den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht.
Die grundsätzliche Ausrichtung der MaRisk soll beibehalten werden, auch wenn einige Anforderungen ergänzt bzw. konkreter gefasst werden sollen. Dazu zählen:
- Ergänzungen inAT 4.1: Risikotragfähigkeit
- Ergänzungen in AT 4.2: Strategien
- Neues Modul AT 4.3.3: Stresstests
- Anpassungen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Risikokonzentrationen (an mehreren Stellen in AT 2.2, AT 4.3.2, AT 3.3 und BTR 2.1)
- Neues Untermodul BTR3.2: Liquiditätsreserven
- Änderungen und Ergänzungen in AT 4.3.1, BTO 2.2.2 sowie imBTR 4: Stärkung der Betrugsprävention
Der Entwurf (Link) wurde von der Bundesbank und der BaFin erstellt. Stellungnahmen sind bis zum 30.08. 2010 möglich.
|