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Gesetzesentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Drucken

17.05.2006: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften.

Die Bundesregierung hat heute einen vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind insb.

  • in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung eine Bestimmung über die "Regulierung neuer Märkte", die darauf abzielt, Innovationen und Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze zu fördern und
  • verbraucherpolitische Regelungen.

Investitionen in den Telekommunikationsmarkt sind Investitionen in unsere Zukunft. Die Bundesregierung setzt deshalb alles daran, Investitionen in breitbandige Telekommunikationsnetze zu fördern und Anreize für Innovationen zu schaffen. Dies ist für das Wachstum unserer Volkswirtschaft ein wichtiges Signal. Die Telekommunikation schafft die Grundlagen für Innovationen, Investitionen und Beschäftigung in den Informations- und Kommunikationsmärkten, aber auch in den übrigen Wirtschaftssektoren. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für diesen Markt optimal zu gestalten.

Mit der neuen Vorschrift im TKG über die Regulierung neuer Märkte wird auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Damit soll durch eine "zurückhaltende" sektorspezifische Regulierung das Vorpreschen findiger und innovativer Unternehmen in neue Märkte ermöglicht werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass eine Imitation durch Nachahmer, die selbst investieren, nicht unterbunden wird.

Bundeswirtschaftsminister Glos: "Wir wollen einen hoch innovativen Markt, in dem die besten Ideen und Geschäftsmodelle belohnt werden, aber keine wettbewerblichen Verwerfungen in Kauf genommen werden."

Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf die Verbraucherrechte optimiert.

aturgemäß agieren in einem sich sehr rasant und dynamisch entwickelnden Markt auch "schwarze Schafe", die zum Ärger und Nachteil der Verbraucher Missbrauch mit Diensten betreiben und damit das Image der ganzen Branche schädigen. Die Stärkung der Kundenschutzrechte liegt deshalb nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern unterstützt auch das Diensteangebot der zuverlässigen und seriösen Unternehmen. Dies fördert die Akzeptanz und Inanspruchnahme der elektronischen Dienste. Der weitere Schutz der jugendlichen Anwender und Anwenderinnen vor Überschuldung bei der Inanspruchnahme von Mobilfunkdiensten (z.B. für Klingeltöne) ist für die Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb u.a. ein jederzeitiges Kündigungsrecht für Abonnementdienste eingeführt. Mit dem Ziel, mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen, werden im Übrigen die Vorgaben über Preisangaben (umfassende Preisangabepflichten bei Werbemaßnahmen in TV, Zeitungen usw.) und Preisansagen sowie die Informationsverpflichtungen über Vertragsbedingungen verbessert.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll Ende des Jahres in Kraft treten.

Der Entwurf des Gesetzes kann auf der Homepage des BMWi heruntergeladen werden (Link). 

[Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 17.05.2006]

 
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