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17.05.2006: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften.
Die Bundesregierung hat heute einen vom Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind insb.
- in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung eine Bestimmung über
die "Regulierung neuer Märkte", die darauf abzielt, Innovationen und
Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze zu
fördern und
- verbraucherpolitische Regelungen.
Investitionen in den Telekommunikationsmarkt sind Investitionen in
unsere Zukunft. Die Bundesregierung setzt deshalb alles daran,
Investitionen in breitbandige Telekommunikationsnetze zu fördern und
Anreize für Innovationen zu schaffen. Dies ist für das Wachstum unserer
Volkswirtschaft ein wichtiges Signal. Die Telekommunikation schafft die
Grundlagen für Innovationen, Investitionen und Beschäftigung in den
Informations- und Kommunikationsmärkten, aber auch in den übrigen
Wirtschaftssektoren. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für
diesen Markt optimal zu gestalten.
Mit der neuen Vorschrift im TKG über die Regulierung neuer Märkte
wird auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Damit
soll durch eine "zurückhaltende" sektorspezifische Regulierung das
Vorpreschen findiger und innovativer Unternehmen in neue Märkte
ermöglicht werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass eine Imitation
durch Nachahmer, die selbst investieren, nicht unterbunden wird.
Bundeswirtschaftsminister Glos: "Wir wollen einen hoch innovativen
Markt, in dem die besten Ideen und Geschäftsmodelle belohnt werden,
aber keine wettbewerblichen Verwerfungen in Kauf genommen werden."
Weiterhin werden mit dem Gesetzentwurf die Verbraucherrechte optimiert.
aturgemäß agieren in einem sich sehr rasant und dynamisch
entwickelnden Markt auch "schwarze Schafe", die zum Ärger und Nachteil
der Verbraucher Missbrauch mit Diensten betreiben und damit das Image
der ganzen Branche schädigen. Die Stärkung der Kundenschutzrechte liegt
deshalb nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern unterstützt
auch das Diensteangebot der zuverlässigen und seriösen Unternehmen.
Dies fördert die Akzeptanz und Inanspruchnahme der elektronischen
Dienste.
Der weitere Schutz der jugendlichen Anwender und Anwenderinnen vor
Überschuldung bei der Inanspruchnahme von Mobilfunkdiensten (z.B. für
Klingeltöne) ist für die Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Mit
dem Gesetzentwurf wird deshalb u.a. ein jederzeitiges Kündigungsrecht
für Abonnementdienste eingeführt. Mit dem Ziel, mehr Transparenz für
den Verbraucher zu schaffen, werden im Übrigen die Vorgaben über
Preisangaben (umfassende Preisangabepflichten bei Werbemaßnahmen in TV,
Zeitungen usw.) und Preisansagen sowie die Informationsverpflichtungen
über Vertragsbedingungen verbessert.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll Ende des Jahres in Kraft treten.
Der Entwurf des Gesetzes kann auf der Homepage des BMWi heruntergeladen werden (Link).
[Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 17.05.2006]
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