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IDW ERS FAIT 4 verabschiedet |
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Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Anforderungen an
die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter
Konsolidierungsprozesse (IDW ERS FAIT 4)" vom FAIT verabschiedet.
Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) hat den Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Anforderungen an
die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter
Konsolidierungsprozesse (IDW ERS FAIT 4)" am
10.10.2011 verabschiedet. Der Hauptfachausschuss (HFA) hat ihn am
14.12.2011 billigend zur Kenntnis genommen.
IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB
resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse.
Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten
Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die
softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte
Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der
Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten.
Der Entwurf steht als Download auf der Webseite des IDW in der Rubrik
Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung (Downloadlink).
Quelle: Pressemitteilung IDW vom 20.12.2011
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