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IDW ERS FAIT 4 verabschiedet Drucken

Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW ERS FAIT 4)" vom FAIT verabschiedet.

Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) hat den Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW ERS FAIT 4)" am 10.10.2011 verabschiedet. Der Hauptfachausschuss (HFA) hat ihn am 14.12.2011 billigend zur Kenntnis genommen.

IDW ERS FAIT 4 konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse. Veranschaulicht werden die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen für die softwaregestützte Konzernabschlusserstellung. Dazu gehört der gesamte Prozess von der Übernahme von Reporting-Daten für Zwecke der Konsolidierung bis zu deren Auswertung in Form von Finanzberichten.

Der Entwurf steht als Download auf der Webseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen zur Verfügung (Downloadlink).

 

Quelle: Pressemitteilung IDW vom 20.12.2011

 
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