Überarbeiteter IDW Prüfungsstandard zur Prüfung von Softwareprodukten.
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) verabschiedete in seiner Sitzung am 11.03.2010 den IDW Prüfungsstandard "Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880)".
Die Neufassung berücksichtigt die Anforderungen des ISAE 3000 "Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information". Die Vorgehensweise der Prüfung von Softwareprodukten folgt der Systematik von Systemprüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie (IT), wie sie im IDW PS 330 niedergelegt sind. Zum Begriff der Informationstechnologie und zu den Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen beim Einsatz von IT gelten die Regelungen des IDW RS FAIT 1. Darüber hinaus behandelt der IDW PS 880 die Verwertung der Ergebnisse der Prüfung von Softwareprodukten im Rahmen einer Abschlussprüfung beim Softwareanwender zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Buchführung. Insoweit spezifiziert dieser Prüfungsstandard die im IDW PS 320 und im IDW PS 322 enthaltenen Überlegungen zur Verwertung von Prüfungsergebnissen Dritter.
Quelle: IDW Aktuell vom 23.04.2010
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