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Neuer Erlass des öBMF bringt Rechtssicherheit bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen.
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (öBMF) hat per Erlass vom 28.12.2011 die Kassenrichtlinie 2012 (KRL 2012) veröffentlicht (GZ 010102/0007-IV/2/2011). Die Kassenrichtlinie 2012 wurde in einem Arbeitskreis gemeinsam mit
Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Wirtschaftskammer
Österreichs, Technikern, Praktikern und Kassenerzeugern und der
Finanzverwaltung entwickelt und nach einem Begutachtungsverfahren
veröffentlicht.
Bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen sind im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung eine Reihe von Vorschriften zu beachten. In der Kassenrichtlinie 2012 sollen nun Fragestellungen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen, die in Folge der fortschreitenden technischen Entwicklung und gesetzlicher Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vermehrt auftreten, beantwortet werden.
In der Richtlinie werden die verschiedenen Arten von Registrierkassen und Kassensystemen typisiert und es wird näher beschrieben, welche Funktionalitäten, Aufzeichnungen und sonstigen Kriterien bei der Nutzung von Kassen je nach Typ zu beachten sind, um die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen.
Es sei darauf hingeweisen, dass die Richtlinie auf der geltenden Rechtslage in Österreich basiert und keine gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Bestimmungen neu geschaffen oder verschärft wurden.
Durch die einheitliche Regelung soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenanbieter und Kassenhersteller erhöht und eine Basis für eine einheitliche Verwaltungspraxis im Sinn der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen werden.
Eine Zertifizierung einzelner Kassentypen oder bestimmter Kassen durch das öBMF ist nicht vorgesehen. Eine vollständige und ordnungsgemäße Erfassung der Grundaufzeichnungen bzw. Daten muss sobald als möglich, jedenfalls jedoch bis Ende 2012 geschaffen werden.
Die Kassenrichtlinie ist online verfügbar (Link).
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