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Neue Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement Drucken

BaFin veröffentlicht Entwurf geänderter MaRisk.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Stand vom 16.02.2009 einen Entwurf zur Änderung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie dazugehörige Erläuterungen veröffentlicht. Diese sind u.a. auf der Homepage der Bundesbank abrufbar (Link).

Vollständig neu wurden Anforderungen zum Risikomanagement auf Gruppenebene aufgenommen, mit denen §25a Abs. 1a KWG, der organisatorische Pflichten für Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen festlegt, umgesetzt werden soll. Als weiterer vollständig neuer Bereich wurden Anforderungen zum Umgang mit Konzentrationsrisiken innerhalb der Risikosteuerungs- und Controllingprozesse aufgenommen. Diese knüpfen an den Kreditbegriff i.S.d. §19 Abs. 1 KWG an, beinhalten aber auch Konzentrationsrisiken bei Outsourcing und IT -Systemen. Künftig sollen Konzentrationsrisiken Bestandteil des vierteljährlichen Risikoberichts an die Geschäftsleitung sein.

Weitere zusätzliche Änderungen ergeben sich durch die geänderte MaRisk:

  • Festlegung eines pauschalen Risikobeitrags, wenn keine Quantifizierung einzelner Risiken möglich ist;
  • Möglichkeit für das Aufsichtsorgan, direkt bei der Internen Revision Auskünfte einzuholen;
  • Konkretisierung der Anforderungen zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Mitarbeitern;
  • Ausweitung der Anforderungen zur Kontrolle der Liquiditätsrisiken;
  • Regelmäßige Durchführung von Stresstests für wesentliche Risiken, um die Verlustanfälligkeit außergewöhnlicher (aber plausibel möglicher) Ereignisse zu überprüfen.

Auf ein einführendes Rundschreiben mit zeitlicher Vorgabe hat die BaFin bislang verzichtet. Institute sollten jedoch die zusätzlichen Anforderungen rechtzeitig angehen.
 
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