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Neue MaRisk mit Stand 14.08.2009 Drucken

Die BaFin veröffentlicht überarbeitete Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem Rundschreibe 15/2009 (BA) vom 14.08.2009 die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht.

Mit der Neufassung setzt die BaFin internationale Risikomanagement-Standards um und konkretisiert und erweitert ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Weiterhin werden vor allem die aufsichtlichen Anforderungen zum Stresstesting, zum Liquiditätsrisiko und zu Risikokonzentrationen geschärft und ausgebaut. So müssen alle Institute künftig auf der Basis der jeweiligen identifizierten Risikofaktoren Stresstests für ihre wesentlichen Risiken durchführen. Dabei sind vor allem auch Risikokonzentrationen zu berücksichtigen. Banken müssen zudem ihre Liquiditätsrisiken so steuern und überwachen, dass sie Liquiditätsengpässe, die sich anbahnen, frühzeitig erkennen. Verlustgefahren, die aus Risikokonzentrationen resultieren, müssen die Institute angemessen in das Risikomanagement einbeziehen. Höhere Anforderungen stellt die Aufsicht künftig auch an das gruppenweite Risikomanagement. Sie verlangt nun auch explizit, dass eine Strategie für die gesamte Gruppe entwickelt wird. Zudem müssen Institute nicht mehr nur auf Einzelinstitutsbasis ihre Risikotragfähigkeit gewährleisten, sondern dies für die Gruppe als Ganzes tun. Auch dem Zusammenspiel von Vorstand und Aufsichtsrat räumt die Aufsicht nun ein größeres Gewicht ein. Die neuen MaRisk enthalten zudem deutlich konkretere Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken.

Die aktualisierten MaRisk sind zum einen auf der Homepage der BaFin verfügbar (Link). Zudem stehen diese auch als Download auf der Bundesbank-Homepgae zur Verfüfung (Link).

 
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