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Die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder beschließt neue Fassung des Fachgutachtens KFS/DV 1.
In der Präsidiumssitzung am 20.06.2011 hat die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder die neue Fassung des Fachgutachtens "Ordnungsmäßigkeit von IT-Buchführungen (KFS/DV 1)" (Stand 23.03.2011) beschlossen.
Das Fachgutachten konkretisiert die aus den gesetzlichen Bestimmungen resultierenden Anforderungen an die Buchführung mittels IT-gestützter Systeme und verdeutlicht die beim Einsatz von IT möglichen Risiken für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
Neben einigen strukturellen Verbesserungen und Anpassungen an aktuelle technologische und gesetzliche Rahmenbedingungen wurden unter anderem die Punkte Datenmigration und Outsourcing neu in das Fachgutachten aufgenommen.
Auswirkungen auf IT-Prüfungen werden insoweit erwartet, als zahlreiche Präzisierungen gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahre 1998 vorgenommen wurden. So ist nun unter anderem klar geregelt, welche Anwendungen als Buchhaltungsrelevant gelten:
- das Hauptbuch,
- die Nebenbücher und
- Aufzeichnungen
vorgelagerter oder zuliefernder IT-Systeme, soweit diese buchführungsrelevante Daten erzeugen, weiterleiten oder verarbeiten.
Damit werden zahlreiche in der Vergangenheit geführten diesbezüglichen Diskussionen, z.B. betreffend Lagersysteme, vorgelagerte Anwendungen zur Rechnungserstellung oder Anwendungen zur Archivierung, nun durch das neue Fachgutachten geklärt.
Als Voraussetzung zur Erfüllung der Ordnungsmäßigkeitskriterien gelten in der neuen Fassung des Fachgutachtens weiters ein angemessenes IT-bezogenes Internes Kontrollsystem (IKS) und eine regelmäßige Überwachung dessen Wirksamkeit betreffend
IT-Anwendungen,
IT-Infrastruktur,
IT-Organisation und
IT-Prozesse.
Das nun aktuelle Fachgutachten "Ordnungsmäßigkeit von IT-Buchführungen" (KFS/DV 1) ist mit ab sofort anzuwenden; dies gilt nicht zuletzt auch für IT-Prüfungen im Rahmen von Wirtschaftsprüfungen.
Das Fachgutachten ist auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänderverfügbar (Downloadlink).
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