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Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau Drucken

25.04.2006: Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen und sich auf einen umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher Entlastungsregelungen verständigt.

Auch der Datenschutz ist Gegenstand dieses Gesetzesentwurfes, der u.a. die folgenden Regelungen beinhaltet:

  • Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll sowohl der Schwellenwert zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wie auch der Schwellenwert zur alternativ greifenden Meldepflicht über das automatisierte Datenverarbeitungsverfahren von 5 auf 10 Mitarbeiter, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, heraufgesetzt werden.
  • Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auch Berufsgeheimnisträgern die Bestellung externer Personen zu Beauftragten für den Datenschutz nach § 4f BDSG zu ermöglichen.

Eine Übersicht der Maßnahmen zum Bürokratieabbau ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verfügbar (Link).

 
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