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Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau |
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25.04.2006: Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des
Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft beschlossen und sich auf einen
umfangreichen Katalog weiterer mittelstandsfreundlicher
Entlastungsregelungen verständigt.
Auch der Datenschutz ist Gegenstand dieses Gesetzesentwurfes, der u.a. die folgenden Regelungen beinhaltet:
- Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll sowohl der
Schwellenwert zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wie auch der
Schwellenwert zur alternativ greifenden Meldepflicht über das
automatisierte Datenverarbeitungsverfahren von 5 auf 10 Mitarbeiter,
die mit der Datenverarbeitung befasst sind, heraufgesetzt werden.
- Es
sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auch
Berufsgeheimnisträgern die Bestellung externer Personen zu Beauftragten
für den Datenschutz nach § 4f BDSG zu ermöglichen.
Eine Übersicht der Maßnahmen zum Bürokratieabbau ist auf der Homepage
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verfügbar (Link).
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