Informationsschreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen für Steuerberater/-innen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung (Stand 02/2012).
Entwurf eines Schreibens des BMF zu der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 durch dasSteuervereinfachungsgesetz 2011 (ohne Datum).
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 29.06.2004 an die Bundesnotarkammer wegen der nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) erforderlichen Angabe einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer) [GZ IV B 7 - S 7280 a - 41/04].
Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) an die Familienaksse der Bundesagentur für Arbeit vom 28.09.2011 (GZ St II 2 S 2280 - PB 11/00017 - DOK 2011/976410) bzgl. der Aufbewahrungspflicht für Papierakten bei Einsatz eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS).
Frage- und Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Thematik "E-Bilanz" (Stand10/2011). Der Download kann auch über www.esteuer.de erfolgen.
BMF-Schreiben "Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen;
Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie" inkl. Anlage vom 28.09.2011 (GZ
IV C 6 - S 2133-b/11/10009,
DOK
2011/0770620).
BMF-Schreiben zu "§ 5b EStG - Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen" vom 19.01.2010 (GZ IV C 6 - S 2133-b/0,
DOK
2009/0865962).
Überarbeiteter Frage- und Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit Datum 26.07.2011 (IV D 2 - S 7287-a/09/10004).
BMF-Schreiben "Empfehlung zur Anwendung eines einheiltichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung", der sogeannten Digitalen LohnSchnittstelle (DLS)
[GZ IV C 5 - S 2386/07/0005] vom 29.06.2011.
BMF-Schreiben vom 09.12.2010 mit dem Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2011 (IV D 3 - S 7344/10/10002).
Verfügung des Bayerisches Landesamtes für Steuern vom 28.07.2010 (0317.1.1-3/1 St42) zur Aufbewahrung und Archivierung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking-
Verfahren.
Fragen und Antworten zum Verzögerungsgelkd nach § 146 Abs. 2 AO (Stand 22.04.2010). Die Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Verzögerungsgeldes. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung
im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert und im Internet bekannt gegeben.
Fragen und Antworten zum Zugriffsrecht der Finanzverwaltung im Rahmen von elektronischen Betriebsprüfungen (Stand 22.01.2009). Die Übersicht enthält Fragen mit Bezug zu den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei dem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Ältere Versionen des Dokumentes sind in unserem Archiv (Link) verfügbar.
Allgemeinverfügung vom 08.03.2004
betreffend Erleichterung der Aufbewahrungspflicht für bestimmte von § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO erfasste Unterlagen (III B 7 - S 01317 - 3/04).
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine inoffizielle und nicht amtliche Übersetzung
des BMF-Schreibens "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16.07.2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01) in englischer Sprache.
BMF-Erlass
vom 28.11.2007 (III A 3 - S 1445/06/0029) zu Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ).
Der Hintergrund dieses BMF-Schreibens vom 30.10.2007 (IV A 5 - S 7287-a/07/0005) ist, dass zum 01.01.2008 die Bundesnetzagentur vor diesem Tag vorgenommene 1024-Bit-Signaturen nicht mehr als sicher ansieht und sich von daher die Frage stellt, ob elektronisch signierte Rechnungen zur Erhaltung der Signaturqualität mit einer sicheren Signatur übersigniert werden müssen. Das Schreiben stellt klar, dass dies nicht erforderlich ist.
BMF-Schreiben "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16.07.2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01) als One Page Information (OPI).
BMF-Schreiben zur "Automation in der Steuerverwaltung - Steuerdaten-Übermittlungsverordnung - StDÜV - Steuerdaten-Abrufverordnung - StDAV" vom 15.01.2007 (IV C 6 - O 2250 - 138/0).
BMF-Schreiben zu "Umsatzsteuer und Lohnsteuer -
Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-
Anmeldungen auf elektronischem Weg (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 41a Abs. 1 EStG)
ab 1. Januar 2005" (IV A 6 - S 7340 - 37/04/IV C 5 - S 2377 - 24/04) vom 29.11.2004.
Verordnung
zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen
und sonstigen für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten
(Steuerdaten-Übermittlungsverordnung – StDÜV) vom 28.01.2003.
BMF-Schreiben zu den "Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 - 5 AO i.d.F. des JStG 2007" vom 08.12.2006 (V A 4 - S 0224 - 12/06).