Entwurf eines Schreibens des BMF zu der Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 durch dasSteuervereinfachungsgesetz 2011 (ohne Datum).
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 29.06.2004 an die Bundesnotarkammer wegen der nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) erforderlichen Angabe einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer) [GZ IV B 7 - S 7280 a - 41/04].
Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) an die Familienaksse der Bundesagentur für Arbeit vom 28.09.2011 (GZ St II 2 S 2280 - PB 11/00017 - DOK 2011/976410) bzgl. der Aufbewahrungspflicht für Papierakten bei Einsatz eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS).
BMF-Schreiben zu "§ 5b EStG - Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen" vom 19.01.2010 (GZ IV C 6 - S 2133-b/0,
DOK
2009/0865962).
Überarbeiteter Frage- und Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit Datum 26.07.2011 (IV D 2 - S 7287-a/09/10004).
BMF-Schreiben vom 09.12.2010 mit dem Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2011 (IV D 3 - S 7344/10/10002).
Informationsschreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen für Steuerberater/-innen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung (Stand 02/2012).
Verfügung des Bayerisches Landesamtes für Steuern vom 28.07.2010 (0317.1.1-3/1 St42) zur Aufbewahrung und Archivierung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking-
Verfahren.
Frage- und Antwort-Katalog des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Thematik "E-Bilanz" (Stand10/2011). Der Download kann auch über www.esteuer.de erfolgen.
BMF-Schreiben "Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen;
Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie" inkl. Anlage vom 28.09.2011 (GZ
IV C 6 - S 2133-b/11/10009,
DOK
2011/0770620).
BMF-Schreiben "Empfehlung zur Anwendung eines einheiltichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung", der sogeannten Digitalen LohnSchnittstelle (DLS)
[GZ IV C 5 - S 2386/07/0005] vom 29.06.2011.
Fragen und Antworten zum Zugriffsrecht der Finanzverwaltung im Rahmen von elektronischen Betriebsprüfungen (Stand 22.01.2009). Die Übersicht enthält Fragen mit Bezug zu den "Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU), zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei dem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Ältere Versionen des Dokumentes sind in unserem Archiv (Link) verfügbar.
Allgemeinverfügung vom 08.03.2004
betreffend Erleichterung der Aufbewahrungspflicht für bestimmte von § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO erfasste Unterlagen (III B 7 - S 01317 - 3/04).
Verfügung der OFD München vom 21.12.2001 (S 0317 - 27 St 312) zur Beantwortung von Anfragen von Steuerpflichtigen bzgl. des elektronischen Datenzugriffs (GDPdU) im Rahmen der Betriebsprüfung.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine inoffizielle und nicht amtliche Übersetzung
des BMF-Schreibens "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" vom 16.07.2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01) in englischer Sprache.
Fragen und Antworten zum Verzögerungsgelkd nach § 146 Abs. 2 AO (Stand 22.04.2010). Die Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat.
Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Verzögerungsgeldes. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung
im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert und im Internet bekannt gegeben.
Schreiben des BMF zum Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz und Umsatzsteuernachschau (§ 27b Umsatzsteuergesetz) vom 23.12.2002 (IV B 2 - S 7420 - 415/02).
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16.07.2001
bzgl. der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
BMF-Erlass
vom 28.11.2007 (III A 3 - S 1445/06/0029) zu Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ).
BMF-Schreiben vom 28.03.2006 zu
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG): Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Leistungsempfängers in der Rechnung bei Empfang der Rechnung durch einen beauftragten Dritten
(GZ
IV A 5 - S 7280 a - 14/06).
Der Hintergrund dieses BMF-Schreibens vom 30.10.2007 (IV A 5 - S 7287-a/07/0005) ist, dass zum 01.01.2008 die Bundesnetzagentur vor diesem Tag vorgenommene 1024-Bit-Signaturen nicht mehr als sicher ansieht und sich von daher die Frage stellt, ob elektronisch signierte Rechnungen zur Erhaltung der Signaturqualität mit einer sicheren Signatur übersigniert werden müssen. Das Schreiben stellt klar, dass dies nicht erforderlich ist.