Unbundling, auch Entflechtung genannt, bedeutet, dass auf Grund
gesetzlicher Vorgaben die monopolistischen Funktionen (Übertragung und
Verteilung) der Strom- und Gasversorger von den freien organisierten
Tätigkeiten (Erzeugung, Handel und Vertrieb) getrennt werden müssen.
Entflechtungsmaßnahmen zielen auf die Vermeidung von Diskriminierungen,
Quersubventionen und Wettbewerbsverzerrungen ab.
Nach dem Grad der
Trennung zwischen diesen Aktivitäten wird in buchhalterische,
informationelle, operationelle und rechtliche Entflechtung
unterschieden (§§ 6-10 EnWG).