Die Vertraulichkeit, als eines der Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitskriterien gem. IDW RS FAIT 1 und GoBS, ist das Kriterium, dass verlangt, dass von Dritten erlangte Daten nicht unberechtigt weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW ERS FAIT 4)" vom FAIT verabschiedet...