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Glossar Begriffserklärung

Glossar

Audit

Der Begriff Audit (von lateinisch "Anhörung") bezeichnet im Allgemein ein Untersuchungsverfahren. Der Audit wird von einem Auditor durchgeführt. Je nach Zielsetzung wird bei einem Audit ein Ist-Zustand analysiert oder aber ein Vergleich von ursprünglichen Vorgaben und Zielen (Soll-Zustand) mit deren tatsächlicher Umsetzung ermittelt (Soll/Ist-Vergleich).

Oft soll ein Audit auch dazu dienen, allgemeine Probleme oder einen Verbesserungsbedarf aufzuspüren, damit sie beseitigt werden können. Die folgende Liste zählt einige typische Audit-Typen auf:

  • Zertifizierungs-Audit (zur Erlangung eines Zertifikats, das zum Nachweis der Einhaltung bestimmter Standards dient, wie z.B. ISO 9000, BS 7799 oder BSI-Grundschutz)
  • Lieferanten-Audit (Lieferantenauswahl und -bewertung)
  • Compliance-Audit (Überprüfung der Übereinstimmung mit einem Regelwerk, wie bspw. COBIT, oder einem Fragenkatalog)
  • System-Audit [Betrachtet z.B. das interne Kontrollsystem (IKS)]
  • Prozess-Audit (Betrachtet einzelne Geschäftsprozesse)
 
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