Nach §2 des Signaturgesetz (SigG) sind elektronische bzw. digitale Signaturen "Daten in elektronischer Form, die anderen elektronische elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen".Die fortgeschrittene elektronische Signatur ermöglicht nach § 2 Ziff. 2 SigG eine verlässliche Identifizierung des Unterzeichners und soll die Integrität der signierten Daten wirksam schützen.Die qualifizierte Signatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem von einem angezeigten oder akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter erstellten qualifizierten Zertifikat beruht und mit besonders sicheren Produkten (Signaturerstellungseinheiten) erzeugt wird. Qualifizierte Signaturen ersetzen die gesetzliche Schriftform im Privatrecht und weitgehend auch im öffentlichen Recht; sie sind ein Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift.
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