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Glossar Begriffserklärung

Glossar

E-Commerce

Unter den Begriff "E-Commerce" (oder auch "eCommerce") fallen alle Arten von Geschäften, die auf elektronischem Wege abgewickelt werden können. Dies umfaßt die verschiedensten unternehmerischen Tätigkeiten, wie z.B. die Geschäftsanbahnung und -abwicklung, Werbung, Online-Banking aber auch den Kundenservice.

Elektronischer Geschäftsverkehr wird nach den teilnehmenden Personen/Gruppen kategorisiert:

  • Business to Consumer (B2C): Anbieter und Verbraucher
  • Business to Business (B2B): Unternehmen
  • Consumer to Administration (C2A): Verbraucher und öffentliche Verwaltung
  • Business to Administration (B2A): Unternehmen und öffentliche Verwaltung

Das IDW hat in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz vonElectronic Commerce" (IDW RS FAIT 2) die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme konkretisiert. Die Stellungnahme verdeutlicht die im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen im Bereich von E-Commerce und stellt ergänzende, über den IDW RS FAIT 1 hinausgehende Anforderungen auf, um den mit dem Einsatz von E-Commerce-Systemen zusammenhängenden besonderen IT-Risiken zu begegnen.

 
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