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Glossar Begriffserklärung

Glossar

GDPdU-Beschreibungsstandard

Für die Datenträgerüberlassung im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung ist es erforderlich, dass die Daten vom Steuerpflichtigen in maschinenlesbarer Form auf geeigneten Datenträgern (z.B. CD ROM, DVD etc.) bereitgestellt werden. Die in den überlassenen Dateien enthaltenen Formatangaben, Dateistrukturen, Felddefinitionen und Verknüpfungen (bspw. zwischen den einzelnen Feldern einer eingesetzten Datenbank) müssen formellen Standards entsprechen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Audicon GmbH, Stuttgart, als Hersteller der Analysesoftware IDEA, haben gemeinsam mit verschiedenen Softwareherstellern ein XML-basiertes Beschreibungsformat entwickelt, das von Unternehmen eingesetzt werden kann, um die Auswertbarkeit durch IDEA, der offiziellen Prüfsoftware der Finanzverwaltung, sicherzustellen.

Grundsätzliche Informationen hierzu sind in dem Dokument des BMF "Informationen zum Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung" enthalten. Weiterhin gibt auch der Fragenkatalog des BMF zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung hilfreiche Hinweise (Link).

Eine technische Beschreibung des GDPdU-Beschreibungsstandards ist auf der Homepage von Audicon frei erhältlich (Link).

 
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