de en
Glossar Begriffserklärung

Glossar

IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von IT)

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt im IDW-Prüfungsstandard "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW PS 330) die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit im Rahmen von Abschlussprüfungen Systemprüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie (IT) durchführen.

Der IDW PS 330 betrifft Abschlussprüfungen, d.h. Prüfungen von Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen und entspricht dem International Standard on Auditing (ISA) 401 "Auditing in a Computer Information Systems Environment" unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen sowie ergänzender Anforderungen, die sich aus der deutschen Rechtslage und Berufsübung ergeben.

Der Abschlussprüfer hat gemäß IDW PS 330 das IT-gestützte Rechnungslegungssystem beim Anwender (d.h. nach der Implementierung) daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen - insbesondere den im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen - entspricht, um die nach § 322 Abs. 1 S. 1 HGB i.V.m. § 317 Abs. 1 S. 1 HGB und § 321 Abs. 2 S. 2 HGB geforderten Prüfungsaussagen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung treffen zu können.

Sofern die Prüfung von Softwareprodukten beim Softwarehersteller oder Softwareanwender vor Implementierung im jeweiligen Unternehmensumfeld des Softwareanwenders durchzuführen ist, findet u.a. auch der IDW PS 880 [siehe "IDW PS 880 (Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen)"] Anwendung.
Für die Durchführung von IT-Systemprüfungen gem. IDW PS 330 ist eine Checkliste in Form des IDW-Prüfungshinweises 9.330.1 (IDW PH 9.330.1) veröffentlicht worden.

Der IDW PS 330 (Stand 24.09.2002) wurde in der WPg 2002, S. 1167 ff. (Heft-Nr. 21/2002), veröffentlicht.

 
Wo Sie uns finden:
Im Mediapark 5a
50670 Köln
Deutschland
Telefon+49 221 952681-190
Fax+49 221 952681-114
E-Mail infoit-auditcom