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Glossar Begriffserklärung

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IDW PS 880 (Die Prüfung von Softwareprodukten)

Mit der der Überarbeitung und Neuveröffentlichung des IDW Prüfungsstandards "Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880)" mit Stand 11.03.2010  durch den Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) wurde die Prüfungsmethodik, die der Systematik von Systemprüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie folgt, modernisiert [vgl. IDW Prüfungsstandard "Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330)"] und der Criteria-Approach des ISAE 3000 "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden die Ausführungen zur Berichterstattung und zur Erteilung und Veröffentlichung von Softwarebescheinigungen überarbeitet. Ferner behandelt der überarbeitete IDW PS 880 die Verwertung der Ergebnisse der Prüfung von Softwareprodukten im Rahmen einer Abschlussprüfung beim Softwareanwender zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Buchführung.

Der Prüfungsstandard wurde in den FN-IDW 5/2010, S. 186 ff., veröffentlicht.

 
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