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Glossar Begriffserklärung

Glossar

IDW PS 890 (Durchführung von WebTrust-Prüfungen)

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt in dem IDW-Prüfungsstandard  "Die Durchführung von WebTrust-Prüfungen" (IDW PS 890) die Berufsauffassung dar, nach denen Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit WebTrust-Prüfungen durchführen und verdeutlicht zugleich gegenüber der Öffentlichkeit Inhalt und Grenzen dieser Prüfungen.

Dabei sollen WebTrust-Prüfungen dazu beitragen, das Vertrauen der Nachfrageseite in den elektronischen Geschäftsverkehr zu stärken. Nachfrager sind neben den privaten Konsumenten auch Unternehmen und öffentliche Institutionen.

Die WebTrust-Prüfungen werden auf der Grundlage der zwischen dem IDW und dem American Institut of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Canadian Institute of Chartered Accountants (CICA) abgeschlossenen Lizenzvereinbarung durchgeführt. Die dargestellten Grundsätze entsprechen dem international abgestimmten Ansatz für diese Prüfungen.

Weitere Informationen sind auf www.webtrust.org sowie auf der Homepage des IDW Net GmbH (www.idwnet.de), einer Tochtergesellschaft des IDW, verfügbar.

Der IDW PS 890 wurde mit Stand 28.06.2000 in der WPg 2001, S. 458 ff. (Heft-Nr. 8/2001) veröffentlicht.

Das WebTrust-Lizenzabkommen zwischen der AICPA/CICA und der IDW Net GmbH wurde zum 31.12.2005 im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Die Aufhebung des bestehenden Lizenzabkommens wurde notwendig durch die von AICPA/CICA geplante Neuausrichtung des WebTrust-Programms.

Künftig sollen WebTrust-Siegel ausschließlich für Certification Authorities angeboten werden, jedoch nicht mehr für die Bereiche Business to Business (B2B) oder Business to Consumer (B2C). Ferner ist geplant, Teile des SysTrust-Programms aufrecht zu erhalten, jedoch ohne die Möglichkeit, SysTrust-Siegel zu erteilen. Mit diesen Schritten soll eine umfassende strategische Neuausrichtung erreicht werden und damit den veränderten internationalen Rahmenbedingungen am Markt für die Erbringung von Prüfungsdienstleistung entsprochen werden.

Nach dem aktuellen Stand der Überlegungen ist geplant, auftragsbezogen eine direkte Lizenzierung auch für deutsche Interessenten durch AICPA/CICA vorzunehmen. Einzelheiten zu diesem Lizenzmodell werden zurzeit von AICPA/CICA erarbeitet. 

 
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