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Glossar Begriffserklärung

Glossar

IDW RS FAIT 1 (GoB bei Einsatz von IT)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) schreiben kein bestimmtes Buchführungsverfahren vor. Sie lassen jedes Verfahren - auch IT- gestützte Systeme - zu, wenn dies die Anforderungen erfüllt, die durch die GoB an das Verfahren gestellt werden (§ 239 Abs. 4 HGB).

Diese an ein IT-gestütztes Buchführungssystem gestellten Anforderungen bedürfen einer weiteren Erläuterung bzw. einer sinngemäßen Übertragung. Daher konkretisiert die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW RS FAIT 1) die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme und verdeutlicht die beim Einsatz von IT möglichen Risiken für die Einhaltung der GoB.

Der IDW RS FAIT 1 (Stand 24.09.2002) wurde in der WPg 2002, S. 1157 ff. (Heft-Nr. 21/2002), veröffentlicht.

 
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