Integrität von IT-Systemen ist gegeben, wenn die Daten und die IT-Infrastruktur sowie die IT-Anwendungen vollständig und richtig zur Verfügung stehen und vor Manipulation und ungewollten oder fehlerhaften Änderungen geschützt sind.Die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit (gem. IDW RS FAIT 1 und GoBS) setzt voraus, dass neben den Daten und IT-Anwendungen auch die IT-Infrastruktur nur in einem (vorher) festgelegten Zustand eingesetzt wird und nur autorisierte Änderungen im Zeitablauf zugelassen werden.
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