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Glossar Begriffserklärung

Glossar

SigG (Signaturgesetz)

Das Signaturgesetz (SigG) ist das "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 16.05.2001, veröffentlicht am 21.05.2001 (im BGBl. I, S. 876) und am 22.05.2001 in Kraft getreten.

Das Signaturgesetz hat den Zweck, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu schaffen. Ziel ist es, erhöhte Rechtssicherheit für den Internet basierten Geschäftsverkehr (E-Commerce) zu erhalten. Das Signaturgesetz bestimmt die Anforderungen an diese Zertifikate und an ihre Aussteller.

 
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