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Glossar Begriffserklärung

Glossar

TDSV (Telekommunikations-Datenschutzverordnung)

Die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) war eine bis 2004 gültige Verordnung der Bundesregierung, in der der Schutz personenbezogener Daten durch Telekommunikationsanbieter geregelt war.

Sie war im Jahr 2000 auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlassen worden (daher auch: TDSV 2000) und löste die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung aus dem Jahre 1996 (TDSV 1996) ab.

Die TDSV regelte, welche Verbindungsdaten von Diensteanbietern - z.B. der Deutschen Telekom oder den Mobilfunkunternehmen - gespeichert werden durften und wann sie wieder zu löschen waren. Darüber hinaus fanden sich auch Regelungen zum Einzelverbindungsnachweis, zur Rufnummernübermittlung sowie zu Telefonbucheinträgen und der Telefonauskunft.

Im Jahr 2004 wurden die wesentlichen Regelungen der Telekommunikations-Datenschutzverordnung in das Telekommunikationsgesetz (TKG 2004) aufgenommen. Der Datenschutz im Telekommunikationsbereich ist seitdem in den §§ 91–107 TKG geregelt und somit durch ein formelles Gesetz und nicht mehr durch ministeriielle Verordnung manifestiert. Die TDSV trat zum 26.06.2004 außer Kraft.

Die TDSV 1996 ist noch online verfügbar, die TDSV 2000, veröffentlicht im BGBl I S. 1740, steht hier zum Download bereit (Link).

 
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