Das Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortan gewährleistet werden. Das TKG trat an die Stelle des bisherigen Telekommunikationsmonopols des Staates.Ursprünglich lag das TKG in der Fassung vom 25.07.1996 (BGBl. I 1996, S. 1120) vor; die letzte Neufassung erfolgte am 13.07.2005 (BGBl. I 2005, S. 1970, 2012).Das TKG steht zum Download bereit (Link). Das Gesetz ist auch in englischer (Telecommunications Act) und französischer (Loi sur les télécommunications) Sprache verfügbar.
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