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Aktuelles

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GoBD verabschiedet

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Das Bundesfinanzministerium hat am 14. November 2014 den Nachfolger der GDPdU vorgestellt.

Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff"(GoBD) gelten ab dem 1. Januar 2015 und lösen die bisherigen GDPdU ab bzw. konkretisieren die Anforderungen.

Das BMF Schreiben kann hier eingesehen werden.

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