Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) beim IDW hat in einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren" (IDW RS FAIT 3) veröffentlicht.Der IDW RS FAIT 1 legt die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme (GoB) dar. Der IDW RS FAIT 3 konkretisiert die GoB beim Einsatz von elektronischen Archivierungsverfahren. Er verdeutlicht die Anforderungen an Archivierungssysteme, die zur Einhaltung der handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten erfüllt werden müssen.Der IDW RS FAIT 3 (Stand 11.07.2006) ist in der Wpg 2006, S. 1465 ff. (Heft-Nr. 22/2006), veröffentlicht worden.
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