Registrierkassen müssen den Anforderungen an die GoBD entsprechen sowie revisionssichere Buchungsunterlagen in digitaler Form erzeugen. Dies gilt insbesondere für die Verfahrensdokumentation und die Datenaufbewahrung. Ab 1. Januar 2017 ist zudem die Archivierung der nachfolgenden Daten und Unterlagen sicherzustellen:
- sämtliche im System hinterlegten Artikel und Warengruppen sowie die entsprechenden Preise mit Historie,
- Daten über Änderungen für Auswertungen, Programmierungen und Änderungen von Stammdaten (Verfahrensdokumentation),
- sämtliche Journaldaten,
- die Bedienungsanleitung der Kasse,
- die Programmieranleitung der Kasse sowie
- den Einsatzort und die Einsatzzeit, sofern die Kasse an unterschiedlichen Orten genutzt wird.