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Aktuelles

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Neue Pflichten für Registrierkassen

Ab 1. Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen eingesetzt werden. Analoge Kassen können nicht mehr verwendet werden.

Registrierkassen müssen den Anforderungen an die GoBD entsprechen sowie revisionssichere Buchungsunterlagen in digitaler Form erzeugen. Dies gilt insbesondere für die Verfahrensdokumentation und die Datenaufbewahrung. Ab 1. Januar 2017 ist zudem die Archivierung der nachfolgenden Daten und Unterlagen sicherzustellen:

  • sämtliche im System hinterlegten Artikel und Warengruppen sowie die entsprechenden Preise mit Historie,
  • Daten über Änderungen für Auswertungen, Programmierungen und Änderungen von Stammdaten (Verfahrensdokumentation),
  • sämtliche Journaldaten,
  • die Bedienungsanleitung der Kasse,
  • die Programmieranleitung der Kasse sowie
  • den Einsatzort und die Einsatzzeit, sofern die Kasse an unterschiedlichen Orten genutzt wird.
Wo Sie uns finden:
Im Mediapark 5a
50670 Köln
Deutschland
Telefon+49 221 952681-190
Fax+49 221 952681-114
E-Mail infoit-auditcom