Mit dem einheitlichen Standard einer Digitalen LohnSchnittstelle (DLS) soll zum einen erreicht werden, dass die nach § 41 EStG und § 4 LStDV im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben in den dem Außenprüfer überlassenen Daten enthalten sind. Zum anderen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Daten innerhalb kurzer Zeit einzulesen und mittels der Prüfsoftware IDEA auszuwerten
Die Ziele der DLS sind:
Nähere Informationen können dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 29.06.2011 (IV C 5 - S 2386/07/0005) entnommen werden.
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