Das "Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland" (DSG-EKD) regelt das Datenschutzrecht innerhalb der evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen (Krankenhäuser, Kindergärten usw.).Hintergrund ist, dass den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Deutschland ein verfassungsmäßig garantiertes Selbstverwaltungsrecht zusteht (Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 des Grundgesetzes). Das BDSG gilt deshalb nicht für sie. Dennoch besteht die Verpflichtung, die europäische Datenschutz-Richtlinie umzusetzen – was die evangelische Kirche im DSG-EKD getan hat.Das DSG-EKD kann auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Deutschland heruntergeladen werden (Link).
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