de en
Glossar Begriffserklärung

Glossar

EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen)

Seit dem 12.10.2000 sind die Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) der öffentlichen Hand für die Vertragstypen

  • Kauf von Hardware,
  • Beschaffung von IT-Dienstleistungen,
  • unbefristete (Typ A) und befristete (Typ B) Überlassung von Standardsoftware
  • Instandhaltung von Hardware und
  • Pflege von Standardsoftware

eingeführt worden.

Diese ersetzen zum Teil die seit 1972 geltenden Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB) als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung für IT-Leistungen. Da bisher nur die vier o.g. Vertragstypen erhältlich sind, ist bis zum Vorliegen aller vorgesehenen EVB-IT-Vertragstypen bei jeder IT-Beschaffung zu entscheiden, ob die EVB-IT oder die BVB heranzuziehen sind.

Die Verträge (EVB-IT, BVB) sowie umfangreiche weiterführende Informationen sind auf der Homepage der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern (KBSt) frei verfügbar.

 
Wo Sie uns finden:
Im Mediapark 5a
50670 Köln
Deutschland
Telefon+49 221 952681-190
Fax+49 221 952681-114
E-Mail infoit-auditcom