Die Abwicklung von Geschäftsvorfällen zwischen Marktteilnehmern erfolgt heutzutage verstärkt in elektronischer Form unter Verwendung verschiedener Informations- und Kommunikationstechnologien über öffentlich zugängliche Netzwerke. Diese Form der Geschäftsabwicklung wird als E-Commerce bezeichnet.Die in solchen E-Commerce-Systemen generierten Informationen/Daten werden aufgrund der hohen Integration solcher Systeme mit den Rechnungslegungssystemen meist direkt, d.h. ohne weitere manuelle Bearbeitung) in die in die IT-gestützte Rechnungslegung übergeben oder werden in elektronischer Form als Grundlagen für Buchungen im Rechnungslegungssystem zur Verfügung gestellt.Der IDW RS FAIT 1 legt die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme (GoB) dar.Die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce" (IDW RS FAIT 2) konkretisiert diese im IDW RS FAIT 1 dargestellten Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen im Bereich von E-Commerce und stellt ergänzende, über den IDW RS FAIT 1 hinausgehende Anforderungen auf.Veröffentlicht wurde der IDW RS FAIT 2 (Stand 29.09.2003) in der WPg 2003, S. 1258 ff. (Heft-Nr. 22/2003).
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