de en
Glossar Begriffserklärung

Glossar

Innerbetriebliche Kontrollverfahren (Business Controls)

Gemäß dem Entwurf des BMF-Schreibens "Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.07.2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011" (ohne Datum) sind unter innerbetrieblichen Kontrollverfahren (Business Controls) solche Verfahren zu verstehen, die der Unternehmer zum Abgleich einer Rechnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen einsetzt.

Der Unternehmer wird im eigenem Interesse insbesondere überprüfen, ob

  • die Rechnung in der Substanz korrekt ist, d.h. ob die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich in dargestellter Qualität und Quantität erbracht wurde,
  • der Rechnungsaussteller also tatsächlich den behaupteten Zahlungsanspruch hat,
  • die vom Rechnungssteiler angegebene Kontoverbindung korrekt ist und ähnliches,

um zu gewährleisten, dass der Unternehmem tatsächlich nur die Rechnungen begleicht, zu deren Begleichung er auch verpflichtet ist. Der Unternehmer ist in der Wahl des Verfahrens frei.

Das innerbetriebliche Kontrollverfahren kann im Rahmen eines entsprechend eingerichteten Rechnungswesens erfolgen, aber z.B. auch im manuellen Abgleich der Rechnung mit vorhandenen geschäftlichen Unterlagen (z.B. Kopie der Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag, Lieferschein, Überweisungs- oder Zahlungsbeleg) bestehen. Es werden keine technischen Verfahren vorgegeben, die die Unternehmen verwenden müssen.

Das innerbetriebliche Kontrollverfahren unterliegt keiner gesonderten Dokumentationspflicht. Allerdings ist der Steuerpflichtige nach wie vor verpflichtet, die Voraussetzungen des geltend gemachten Vorsteuerabzugs nachzuweisen.

 
Wo Sie uns finden:
Im Mediapark 5a
50670 Köln
Deutschland
Telefon+49 221 952681-190
Fax+49 221 952681-114
E-Mail infoit-auditcom