Der Bundesrechnungshof hat zusammen mit den Rechnungshöfen der Länder "Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Mindestanforderungen)" herausgegeben.Die IuK-Mindestanforderungen sollen dazu beitragen, möglichen Fehlern und Fehlentwicklungen bei Einführung und Weiterentwicklung der IuK in der Bundesverwaltung entgegenzuwirken sowie Problembewusstsein zu schaffen und zu intensivieren. Es werden Kriterien dargelegt, die bei der Einführung von IuK beachtet werden sollten. Dazu gehört die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen des IT-Grundschutzhandbuchs.
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