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Glossar Begriffserklärung

Glossar

MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)

 Bei den MaRisk handelt es sich um die Konsolidierung, Aktualisierung und Ergänzung der bereits bekannten

  • Mindestanforderungen für das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH),
  • der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) und
  • der Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstiute (MaIR).

Die MaRisk sind die verbindliche Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des § 25a Abs. 1 KWG für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten.

Sämtliche aus den MaH, MaIR und MaK in die MaRisk überführten Anforderungen gelten zwar mit sofortiger Wirkung. Neu hinzugekommene Anforderungen müssen jedoch erst mit Inkraftreten von Basel II zum 01.01.2007 umgesetzt werden. Die MaRisk sind die Umsetzung der bankaufsichtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel II geregelten Eigenkapitalvorschriften in deutsches Recht (sogenannte "zweite Säule" von Basel II).

Die MaRisk wurden von der BaFin ursprünglich mit Rundschreiben 18/2005 vom 20.12.2005 veröffentlicht. Im Mai 2006 wurde eine überarbeitete bzw. ergänzte Fassung des Rundschreibens veröffentlicht (Downloadlink).

Die Chronolgie stellt sich wie folgt dar:

  • April 2004: Ankündigung eines neuen Regelwerks MaRisk zur Konsolidierung der bisherigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaH, MaIR und MaK)
  • Februar 2005: Veröffentlichung des ersten Konsultationsvorschlags zur fachlichen Stellungnahme der Verbände durch das BaFin
  • September 2005: Veröffentlichung des zweiten Konsultationsvorschlags
  • Dezember 2005: Veröffentlichung der MaRisk als Endfassung im BaFin-Rundschreiben 18/2005
  • Mai 2006: Veröffentlichung einer überarbeiteten Version des BaFin-Rundschreiben 18/2005
  • 01.01.2007: Inkrafttreten der MaRisk
 
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