Die Stellungnahme Nr. 1/94 "Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Software-Einsatz" beinhaltet das standardisierte Vorgehensmodell des Fachausschusses "Ordnungsmäßigkeit und Prüfung der Datenverarbeitung" (OPDV). Die Stellungnahme enthält die Grundsätze für den ordnungsgemäßen Softwareeinsatz und gilt deshalb für alle DV-Organisationsformen im zentralen und dezentralen Bereich der Sparkassenorganisation.Die Anforderungen der OPDV 1/1994 sind im Sparkassenbereich einer Softwarezertifizierung/ -bescheinigung gleichzusetzen.Die Stellungnahme wird aktuell überarbeitet und soll im Jahre 2006 in der neuen Fassung veröffentlicht werden.
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