Das operationelle Risiko wird vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht als "die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge externer Ereignisse eintreten", definiert. In dieser Definition sind demnach Rechtsrisiken eingeschlossen.Andere Risikoarten sind z.B. Kredit- und Marktrisiken.
zurück