Die EU-Verordnung 1907/2006 enthält (in Artikel 7) Vorgaben zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Als europäische Verordnung gilt diese in allen Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar und muss nicht wie bei europäischen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.
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