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Glossar Begriffserklärung

Glossar

SigV (Signaturverordnung)

Die Signaturverordnung (SigV) heißt vollständig "Verordnung zur elektronischen Signatur" und wurde am 16.11.2001 erlassen und am 21.11.2001 (im BGBl. I, S. 3074) veröffentlicht. Sie trat am 22.11.2001 in Kraft. Gleichzeitig trat die SigV vom 22.10.1997 außer Kraft. Die aktuelle Fassung ist vom 11.01.2005 (BGBl. I 2005, S. 2).

Die SigV ergänzt das SigG um Einzelregelungen zu den Anforderungen an die Zertifizierungsdiensteanbieter sowie an die bei der Zertifikats- und Signaturerstellung einzusetzenden Produkte und Verfahren. Sie konkretisiert darüber hinaus die Kostenregelung in § 22 SigG. In der Anlage 1 macht sie zudem detaillierte Vorgaben für die Prüfung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen.

Die Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung findet sich in § 24 SigG.

 
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