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Glossar Begriffserklärung

Glossar

Zeitreihenvergleich

Ein in der steuerlichen (digitalen) Betriebsprüfung eingesetztes Verfahren stellt die Kalkulation durch Zeitreihenvergleich dar. Durch den Zeitreihenvergleich soll überprüft werden ob auch eine wochenweise Untersuchung der Rohgewinnaufschläge eines Betriebs schlüssig zum durchschnittlich erklärten Rohgewinnaufschlag des Kalenderjahres führt. Bei dieser Überprüfungsmethode handelt es sich eigentlich um ein bereits seit Jahrzehnten in der Wirtschaftsprüfung bekanntes Verfahren. Es wurde jedoch mangels technischer Ausstattung von den Finanzbehörden bisher praktisch nicht eingesetzt, da bei manueller Berechnung ein erheblicher Zeitaufwand entsteht. Dies hat sich durch den verstärkten Einsatz von Informationstechnologie bei den Betriebsprüfungsstellen geändert.

Das Verfahren dient dazu, Fälle aufzudecken, in denen sowohl die Erlöse als auch der Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht worden sind. Dabei geht die Finanzverwaltung von der Erfahrung aus, dass es einem Betriebsinhaber praktisch nicht möglich ist, genau den Wareneinkauf vollständig in der Buchführung zu verschweigen, mit dem nicht verbuchte Erlöse erzielt werden. In diesen Fällen kann zwar der Jahresrohgewinnaufschlag im üblichen Bereich liegen, es ergeben sich dann aber bei unterjähriger Betrachtungsweise Auffälligkeiten insgesamt oder bei einzelnen Warengruppen. Diese Auffälligkeiten sollen mit dem Zeitreihenvergleich sichtbar gemacht werden.

Hierbei wird für jede Kalenderwoche eines Jahres separat aus den gebuchten Betriebseinnahmen und Wareneinkäufen der erzielte Rohgewinnaufschlag ermittelt. Zu diesem Zweck werden die gebuchten Wareneinkäufe nach Sorten getrennt, auf den Zeitraum zwischen jeweils zwei Einkaufsterminen verteilt und der entsprechende Anteil den einzelnen Kalenderwochen zugeordnet. Der so ermittelte Wareneinsatz der einzelnen Kalenderwoche wird dann den in dieser Woche in der Buchführung erfassten Erlösen gegenübergestellt. Ergeben sich Abweichungen oder Auffälligkeiten, besteht Anlass zu der Vermutung, dass die Buchführung sachlich nicht richtig ist.  

Untersucht man dieses Verfahren hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit, so ist zunächst positiv festzustellen, dass die Finanzverwaltung hierbei einen Betriebsvergleich ausschließlich mit internen, sich aus der Buchführung ergehenden Daten durchführt. Damit ist weiteres Wissen, wie die Zusammensetzung der Speisen, die Größe der Portionen usw. nicht mehr erforderlich. Die hierdurch bedingten Fehlerquellen entfallen. Das Verfahren des Zeitreihenvergleichs wird von den Finanzgerichten grundsätzlich anerkannt, wobei aber in neuesten Entscheidungen erste kritische Auseinandersetzungen erkennbar werden.

Bei einer Betriebsprüfung eines Schnellimbiss- und Metzgerreibetriebs für die Jahre 1998 bis 2000 wurde die Kassenführung für nicht ordnungsgemäß erklärt. Unter Hilfenahme des sog. Chi-Quadrat-Tests sowie eines Zeitreihenvergleichs kamen die Prüfer zu der Überzeugung, dass die Aufgezeichneten Tageseinnahmen nicht die tatsächlichen Einnahmen widerspiegeln. Der Umstand hatte eine Steuernachzahlung für die geprüften Jahre zur Folge. Zu dieser Überzeugung kam auch das Finanzgericht (FG) Münster mit dem Beschluss vom 10.11.2003 (FG Münster, Beschl. v. 10.11.2003, 6 V 4562/03) und bescheinigte eine ordnungsgemäße Zuschätzung seitens der Prüfer.

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