Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten sowie Unterlagen vor Missbrauch durch Einsichtnahme, Veränderung oder Verwertung unter Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange des Betroffenen.
Zum Schutz dieser Daten und damit der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ist eine entsprechende Datenschutzorganisation zu errichten. Daher haben nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und damit in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer ständig beschäftigen, spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Beauftragten für den Datenschutz gemäß § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schriftlich zu bestellen.
Auch andere Gesetze bzw. Regelungen, wie bspw.
stellen ebenfalls (hohe) Anforderungen an den Datenschutz.
Die Unterlassung zur Einrichtung einer entsprechenden Datenschutzorganisation oder die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus ist die Reputation des Unternehmens gefährdet, wird ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen publik.
Durch eine kompetente Beratung trägt IT AUDIT dazu bei, den Datenschutz im Unternehmen sicherzustellen. Abgestimmt auf die jeweilige Branche und die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens kann IT AUDIT die folgenden Dienstleistungen in der Rolle des externen Datenschutzbeauftragten oder in Form eines Coachings übernehmen: